Ihr kompetenter Einrichter und Service- Dienstleister
1. Allgemeines:
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den in unseren Auftragsbestätigungen und den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegten Bedingungen. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Der Auftraggeber wurde über die produktionstechnischen Ausführungsmerkmale informiert und ist nicht berechtigt, diese nach Abholung, Lieferung oder Montage in Frage zu stellen. Die Danieli Großküchen GmbH steht vor und während der Durchführung eines Auftrages dem Auftraggeber für Fragen und Detailinformationen zur Verfügung.
2. Preise:
Alle vereinbarten Preise verstehen sich freibleibend zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Angebote, Auftragsbestätigung:
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Dies gilt ebenso für zukünftig getätigte Lieferungen, Leistungen und Beratungen. Telefonische Preisauskünfte sind unverbindlich. Erst die schriftliche Auftragsbestätigung gilt als verbindlich.
Die Danieli Großküchen GmbH plant das bevorstehende Projekt. Die Planübergabe erfolgt erst bei Kaufabschluss. Dem Auftraggeber wird ohne Kaufverpflichtung der Ankauf der Planungsunterlagen (ohne Installationsplan) ermöglicht. Der Ankaufspreis beträgt 3% vom ausgearbeiteten Angebot. Bei Kaufvertragsabschluss wird dem Auftraggeber kostenlos der Einrichtungsplan und der Installationsplan zur Verfügung gestellt.
4. Lieferung, Lieferzeit, Lieferfrist:
Lieferungen erfolgen grundsätzlich zu unseren Bedingungen, ohne Einbringung und ohne Inbetriebnahme, frei Haus Gehsteigkante (Anschrift Kunde), wobei die LKW-Zufahrt leicht möglich sein muss.
Einkaufsbedingungen der Käufer erkennen wir nicht an und sind für uns in keinem Fall verbindlich, auch wenn wir denselben nicht ausdrücklich widersprechen.
Alle Verpackungen sind unter ARA-Nr. 16690 entpflichtet.
Die Lieferzeitangaben sind annähernd, jedoch unverbindlich, bis sie in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung als verbindlich von uns anerkannt werden.
Die Danieli GmbH. kann Teillieferungen vornehmen, welche vom Auftraggeber anzunehmen sind.
Lieferfristen beginnen am Tage unserer Auftragsbestätigung. Verspätete Lieferungen berechtigen nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche zu stellen.
Höhere Gewalt, Streiks und Materialbeschaffungsschwierigkeiten entbinden uns von jeder Lieferverpflichtung.
Der Käufer darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Bei Annahmeverzug durch den Käufer steht uns das Recht zu, die Einhaltung des Kaufvertrages durchzusetzen oder eine Stornogebühr von 30% vom Kaufpreis zu verlangen. Sonderanfertigungen können nicht storniert werden.
5. Retouren, Storno, Vertragsrücktritt:
Rücksendungen bedürfen stets unserer schriftlichen Genehmigung.
Positionsstornierungen in einem laufenden Projekt haben vom Auftraggeber rechtzeitig in schriftlicher Form zu erfolgen. Die bereits entstandenen Kosten werden verrechnet.
Sonderanfertigungen, d.h. Erzeugnisse, die nur auf Bestellung gefertigt werden, gelten von Beginn der Fertigung als angenommen und können nicht storniert werden.
Erhält die Danieli GmbH. vor Ablieferung der Waren Kenntnis davon, dass beim Auftraggeber eingeschränkte Bonität besteht, so ist diese entgegen vorangegangener Vereinbarungen berechtigt, vor der Lieferung die Zahlung zu verlangen.
Es obliegt dem Auftraggeber, die bedenklichen Annahmen zu widerlegen.
Im Fall der Unfruchtbarkeit ist die Danieli GmbH. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Der Auftraggeber hat sämtliche bereits entstandenen Kosten zu tragen.
6. Haftung:
Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug (Pönale), positiver Vertragsverletzung und Verletzung der Pflichten, bei den Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, wegen verspäteter Lieferung oder Mangelfolgeschäden (verdorbene Waren) etc.) sind ausgeschlossen, wenn uns nicht Vorsatz, oder unseren gesetzlichen Vertretern grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für entstehende Kosten aus Änderungen von Modellen, Maßen, Anschlüssen usw. übernehmen wir keine Haftung.
7. Zahlung:
Sollten keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart sein, gilt Zahlung bei Lieferung. Vereinbarungen anderer Art müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die uns als Minderung der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt werden, haben die Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
Skontoabzug wird bei Auftragserteilung zwischen der Danieli GmbH. und dem Auftraggeber vereinbart.
Bei unsachgemäßem Skontoabzug wird dieser vom Auftraggeber zurückgefordert und der Danieli GmbH. überwiesen. Bei Zahlungsverzug werden die zum derzeitigen Zeitpunkt angemessenen Verzugszinsen verrechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen. Sämtliche vereinbarten Skonti erlöschen dann mit sofortiger Wirksamkeit.
Ratenzahlungen erlangen nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der Danieli GmbH. ihre Gültigkeit. Bei Zahlungsverzug wird der noch offene Betrag mit sofortiger Wirksamkeit fällig.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Auftraggebers ist nicht gestattet.
8. Eigentumsvorbehalt:
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, auch dann, wenn diese an Dritte weitergegeben werden. In diesem Falle ist unser Eigentumsvorbehalt ausdrücklich dem Dritten nachweislich bekannt zu geben, wobei diese Forderungen sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten gelten. Wertminderungen jeder Art trägt der Auftraggeber. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Auftraggeber nicht gestattet.
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist die Danieli GmbH. berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Gegenstände auf Kosten sowie ohne Wissen und Einvernehmen des Auftraggebers zurückzuholen und sich zu diesem Zweck auf angemessene Weise Zutritt zu seinem Eigentum zu verschaffen. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit mit der Regelung ausdrücklich einverstanden und verzichtet auf jegliche Besitzstörungsansprüche.
9. Mängelrügen, Gewährleistung:
Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich bei Abholung, nach Lieferübernahme, bzw. nach Montage auf Mängel und Beschaffenheit zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Gleiches gilt für Falschlieferungen oder Mengenfehler.
Werden Abnahmen durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten ohne Mängelfeststellung durchgeführt, so gilt die Lieferung als mängelfrei angenommen.
Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
Erforderliche Mängelbehebungen, welche vom Auftraggeber selbst erledigt werden können, bedürfen der Nachfrage und der Genehmigung durch die Danieli GmbH. Eigenständiges Handeln und daraus folgendes Einfordern von Kosten werden von der Danieli GmbH. nicht anerkannt und fallen alleine zu Lasten des Auftraggebers.
Ist der Auftraggeber Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gelten für die Gewährleistung die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese zwingend sind. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so leisten wir dafür Gewähr, dass die erbrachten Leistungen mangelfrei sind; die Gewährleistung entspricht jener Vereinbarung mit dem jeweiligen Lieferanten der Danieli GmbH. Werden von diesen die Gewährleistungen abgetreten, so wird an die Auftraggeber der Danieli GmbH. ebenfalls abgetreten.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung ist, dass keine Eingriffe von unbefugter Hand vorgenommen wurden, und die Installation durch einen konzessionierten Fachbetrieb vorschriftsmäßig und fachgemäß erfolgt ist. Arbeits- und Wegzeitenkosten für den Austausch von Teilen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Keine Gewährleistung gewähren wir auf Fehler, die durch falsche Bedienung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, unsachgemäße Reparaturen bzw. durch äußere Einflüsse wie z.B. Stromschwankungen, Blitzschlag, Kurzschlüsse usw. entstanden sind, bzw. für Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen (z.B. Dichtungen, Lampen, Roste, bewegliche Kunststoffteile, Glas, Kompressoren). Die ausgetauschten Teile müssen innerhalb von 14 Tagen an uns kostenfrei retourniert werden, da wir diese ansonsten verrechnen müssen. Wurde zwischen den Vertragsteilen der Begriff „Garantie“ verwendet, so ist darunter immer Gewährleistung (lt. Gewährleistungsgesetz) zu verstehen.
10. Gültigkeit der Angaben:
Die Angaben der vorliegenden Prospekte (Artikel-Nummer, Preise, Abmessungen, Gewichte, Kapazität usw.) sind unverbindlich. Die Danieli GmbH. behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Vorankündigung Änderungen vorzunehmen. Technische Angaben, Zeichnungen, Bilder, Gewichte und Maße, auch wenn sorgfältig dargelegt, sind annähernd angegeben und sie verpflichten den Hersteller oder Importeur nicht. Auch die Leistungseigenschaften stellen für die Danieli GmbH. und deren Lieferanten keine entscheidende Verpflichtung dar, und sind als rein allgemeine Angaben zu betrachten. Die Danieli GmbH. und deren Lieferanten behalten sich das Recht vor, an Modellen ohne vorherige Benachrichtigung, Änderungen vorzunehmen.
Für Möbel- und Installationspläne gelten die genauen Naturmaße, die von der Danieli GmbH. abgenommen wurden. Sollten Maße vom Auftraggeber bekanntgegeben werden, haftet der Auftraggeber für die Richtigkeit dieser. Maße, die in Plänen nicht angegeben wurden, und/ oder nur mündlich bei Auftragsverhandlungen oder Baubesprechungen erwähnt wurden, sind bei Unklarheit durch den Auftraggeber zu erfragen. Diese Maße sind auf den Computer- Plänen gespeichert und können jederzeit schriftlich bekanntgegeben werden. Nachträgliche Reklamationen bezüglich Geräte- und Möbelabmessungen (Bauhöhen, -tiefen und –breiten), sowie gewünschte Ausführungsänderungen werden nicht anerkannt. Entstehende Kosten durch Änderungen an Möbeln oder Neubestellungen von Geräten trägt der Auftraggeber.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Korneuburg. Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung entstandenen Streitigkeiten ist das jeweils zuständige Gericht in Korneuburg. Festgehalten wird, dass es sich bei dem gegenständlichen Geschäft um kein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt.
+43 2262 71000
Industriestraße 6, 2100 Korneuburg